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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Umfang der Lieferungen und Leistungen
- Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen, schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne daß solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung (bei sofortigem Versand) der Weihbrecht GmbH, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers.
- Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Weihbrecht GmbH eigentums und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor.
- Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
- Der Mindestauftragswert beträgt 40,00 € zzgl. MWSt..
- Preis
- Die Preise sind, sofern nicht anders angegeben, reine Nettopreise in € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackungs und Frachtkosten.
- Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, uns zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Vereinbarung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe der zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
- Zahlungsbedingungen
- Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle der Weihbrecht GmbH.
- Wir erheben eine Unkostenpauschale von 5,50 € je außergerichtlicher Mahnung.
- Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, erheben wir Verzugszinsen und Auslagenerstattung in Höhe der uns angefallenen Kosten.
- Lieferung und Versand
- Der Versand erfolgt ab Lager Widdern nach bestem Ermessen. Die Gefahr geht ausnahmslos auf den Besteller nach dem Verlassen unseres Lagers über. Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung von der Weihbrecht GmbH gegen Bruch und Transportschaden versichert. Die Versandkosten und Spesen werden nach Vereinbarung oder den jeweils gültigen Tarifen der Paketdienste, Speditionen oder der Deutschen Post AG berechnet.
Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend nach einem Monat nach Mitteilung der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen.
- Lieferfristen
- Die von uns genannten Lieferfristen für Waren sind unverbindlich. Verzögert sich der Liefertermin unzumutbar, so wird der Besteller von uns darüber informiert und kann ggf. vom Vertrag zurücktreten.
- Haftung für Mängel / Garantie und Gewährleistung
Weitreichende Gewährleistungsansprüche, insbesondere das Geltendmachen von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Leistung zählt, haftet die Weihbrecht GmbH wie folgt:
- Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der Weihbrecht GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von sechs Monaten vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes (z.B. Material oder Produktionsfehler) auftreten.
- Zur Mängelbeseitung hat der Besteller der Weihbrecht GmbH die nach Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Weihbrecht GmbH von der Mängelhaftung befreit.
- Durch unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.
- Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder chemischer, elektrochemischer bzw. elektrischen Einflüssen entstehen und nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
- Entgegennahme
- Mängel, die bei der Ankunft beim Besteller sichtbar sind, sind innerhalb von 7 Tagen an uns zu melden.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Schadensersatz bei Nichtannahme
- Nimmt der Besteller abredewidrig die Ware nicht an, so haftet er für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 25% des Rechnungsnettowertes zzgl. der MWSt. vereinbart. Darüber hinaus trägt der Besteller die Kosten für Hin und Rücktransport.
- Datenerfassung
- Alle für unsere Geschäftsverbindung notwendigen Daten haben wir in unserer hauseigenen EDVAnlage gespeichert. Sofern Sie mit der Abspeicherung nicht einverstanden sind, veranlassen wir selbstverständlich die Löschung.
- Gültigkeit und Gerichtsstand
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Es ist jeweils die aktuellste Fassung gültig. Gerichtsstand ist Sitz der Weihbrecht GmbH. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.
Stand: 01.01.2004
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